Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen und den Verkauf von Produkten (die "AGB") gelten für jeden Vertrag über den Verkauf von Produkten oder die Erbringung von Dienstleistungen zwischen IMANI Electronics & Consulting GmbH, Am Jagdweg 4, 81549 München, Deutschland ("IMANI") und dem Kunden ("Kunde").
1. Definitionen
Begriffe in Großbuchstaben haben die nachstehend angegebene Bedeutung:
1.1
"Dienstleistungen" sind die in der jeweiligen Auftragsbestätigung aufgeführten Dienstleistungen.
1.2
"Kunde" ist die natürliche oder juristische Person, die in der jeweiligen Auftragsbestätigung aufgeführt ist.
1.3
"Partei" bedeutet entweder IMANI oder der Kunde, je nach Fall.
1.4
"Parteien" umfasst IMANI und den Kunden.
1.5
"Produkte" bezeichnet die in der jeweiligen Auftragsbestätigung aufgeführten Produkte.
1.6
“Rechte an geistigem Eigentum" sind alle Rechte an geistigem Eigentum, die sich aus dem Gesetz, dem Gewohnheitsrecht oder aus Verträgen ergeben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf (i) Patente, Marken, Geschmacksmuster, Urheberrechte, Rechte an Datenbanken, Domänennamen, Know-how, "Look and Feel", Rechte an vertraulichen Informationen; (ii) alle mit den vorgenannten Rechten vergleichbaren Rechte; (iii) Anmeldung, Erneuerung und Verlängerung der vorgenannten Rechte.
1.7
"Vertrag" umfasst die Vereinbarung zwischen IMANI und dem Kunden, den in Übereinstimmung mit Abschnitt 3 dieser AGB zustande gekommene Vertrag zwischen IMANI und dem Kunden über den Verkauf der Produkte oder die Erbringung von Dienstleistungen, der diese AGB zusammen mit einer entsprechenden Auftragsbestätigung enthält.
1.8
"Vertrauliche Informationen" sind alle Informationen, die von einer der Parteien im Zusammenhang mit den AGB und dem Vertrag offengelegt werden und die sich auf das Geschäft, die Angelegenheiten, die Produkte, die Dienstleistungen, die Forschung und die Technologien der offenlegenden Partei und/oder ihrer Kunden beziehen und die zu dem Zeitpunkt, zu dem sie der empfangenden Partei offengelegt werden, nicht öffentlich zugänglich sind oder ihr bekannt werden. Soweit sie im Zusammenhang mit dem Vertrag offengelegt werden, zählen zu den vertraulichen Informationen unter anderem Spezifikationen, Daten, Know-how, Formeln, Zusammensetzungen, Verfahren, Entwürfe, Drucke, Skizzen, Fotografien, Muster, Prototypen, Erfindungen, Konzepte, Ideen, frühere, laufende und geplante Forschungs- und Entwicklungsarbeiten, frühere, laufende und geplante Herstellungs- oder Vertriebsmethoden und -verfahren, die Identität von oder sonstige Informationen über tatsächliche oder potenzielle Kunden, Kundenkontakte und Kundenvertriebsstrategien, Marktstudien, Marktdurchdringungsdaten und sonstige Marktinformationen; Verkaufs- und Marketingpläne, -programme und -strategien; Verkaufs-, Kosten- und sonstige Finanzdaten; Bezugsquellen für Produkte, Rohstoffe und Komponenten; Beschreibungen von Anlagen und Produktionsausrüstungen; Preislisten; Geschäftspläne; Finanzberichte und -aufstellungen; Computersoftware und -programme (einschließlich Objekt- und Quellcode); Datenbanken; interne Berichte, Memoranden, Notizen, Analysen, Zusammenstellungen, Studien und sonstige Daten, Informationen, Materialien oder immaterielle Vermögenswerte, die sich auf das Geschäft und/oder die Produkte der offenlegenden Partei beziehen. Zu den vertraulichen Informationen gehören auch alle Materialien oder Informationen, die andere vertrauliche Informationen enthalten oder auf diesen beruhen, unabhängig davon, ob sie von der offenlegenden Partei, der empfangenden Partei oder einer anderen Person erstellt wurden.
2. Anwendungsbereich
2.1
Die Rechtsbeziehungen zwischen IMANI und dem Kunden richten sich ausschließlich nach diesen AGB. Entgegenstehende Bedingungen werden hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.
2.2
Diese AGB gelten ausschließlich für "Unternehmer" im Sinne des § 14 Abs. 1 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB, die im Rahmen ihrer geschäftlichen Tätigkeit von IMANI Produkte erwerben oder Dienstleistungen beziehen wollen.
2.3
Die vorliegenden AGB regeln den zwischen IMANI und dem Kunden abgeschlossenen Vertrag über den Verkauf von Produkten oder die Erbringung von Dienstleistungen durch IMANI und bilden einen integralen Bestandteil desselben.
2.4
Der Kunde bestätigt und ist damit einverstanden, an alle (a) hierin enthaltenen Bedingungen und Konditionen; und (b) alle vorgenannten Bedingungen in der von IMANI von Zeit zu Zeit geänderten Fassung gebunden zu sein und diese einzuhalten. Der Kunde akzeptiert jede einzelne dieser Bedingungen, wenn er die bestellten Dienstleistungen oder Produkte annimmt. Alle vom Kunden dargelegten Bedingungen werden in ihrer Gesamtheit abgelehnt, es sei denn, sie werden ausdrücklich in einem von IMANI unterzeichneten Schreiben akzeptiert.
3. Angebot und Vertragsabschluss
3.1
Die Angebote auf der IMANI-Website, in Prospekten und Katalogen sind unverbindlich, freibleibend und stellen lediglich eine Aufforderung an den Kunden dar, selbst ein Angebot abzugeben.
3.2
Mit der Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Kauf der Produkte oder zur Inanspruchnahme der Dienstleistungen ab, das von IMANI angenommen werden muss. Der Kunde ist an sein Angebot zum Abschluss des Vertrages vier Wochen lang gebunden.
3.3
Ein Auftrag gilt als von IMANI angenommen und ein Vertrag kommt zustande, wenn IMANI dem Kunden innerhalb von sieben (7) Werktagen eine Auftragsbestätigung (Auftragsbestätigung) ausstellt. Ein Auftrag gilt auch dann als von IMANI angenommen, wenn IMANI die Dienstleistung erbringt.
3.4
Wenn IMANI dem Kunden direkt ein verbindliches Angebot unterbreitet, hat dieses Angebot eine Gültigkeitsdauer von einem (1) Monat, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
3.5
Der Kunde erkennt an, dass die Abbildungen auf der IMANI-Website, in Broschüren und Katalogen, die Produkte und Dienstleistungen möglicherweise nicht genau wiedergeben. Die Bilder dienen nur der Veranschaulichung und können vom tatsächlichen Produkt und der zu erbringenden Dienstleistung abweichen. Technische Daten, Gewichts-, Maß- und Leistungsbeschreibungen werden so genau wie möglich angegeben, können jedoch gewisse Abweichungen aufweisen. Sämtliche vorgenannten Abweichungen stellen keine Mängel der Produkte dar.
4. Umfang der Produkte und Dienstleistungen
4.1
IMANI stellt dem Kunden die in der jeweiligen Auftragsbestätigung genannten Produkte und Dienstleistungen zur Verfügung.
4.2
Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass der Vertrag keine ausschließliche Vereinbarung zwischen dem Kunden und IMANI darstellt. Dementsprechend kann IMANI diese Produkte und Dienstleistungen auch an andere Kunden liefern bzw. erbringen.
5. Annullierungen/Änderungen
5.1
Sobald der Kunde eine Bestellung aufgegeben hat, kann er sie nicht mehr stornieren, es sei denn, IMANI stimmt schriftlich zu und der Kunde zahlt alle anfallenden Stornierungskosten.
5.2
Der Kunde ist nicht berechtigt, laufende Aufträge zu ändern, es sei denn, IMANI stimmt den gewünschten Anpassungen schriftlich zu und der Kunde akzeptiert etwaige seitens IMANI dargelegte Auswirkungen solcher Änderungen auf den Preis und die Lieferzeit, und, sofern der Kunde einen beschleunigten Service mit Überstunden verlangt, IMANI nach eigenem Ermessen Überstundenzuschläge auf den jeweils vereinbarten Preis aufschlagen kann.
6. Lieferung
6.1
Liefertermine sind nur Richtwerte, unverbindlich und abhängig von (i) dem unverzüglichen Eingang aller notwendigen Kundeninformationen bei IMANI, die es IMANI ermöglichen, unverzüglich und ohne Unterbrechung mit der Lieferung fortzufahren; (ii) der Einhaltung aller Auftragsbedingungen und -Verpflichtungen durch den Kunden, einschließlich der Zahlungsbedingungen und der fortbestehenden Zahlungsfähigkeit; und (iii) der rechtzeitigen und korrekten Lieferung notwendiger Bestandteile, etc. an IMANI gemäß Abschnitt 6.7 der vorliegenden AGB.
6.2
Jede Änderung eines in der Ausführung befindlichen Auftrags oder die Hinzufügung von Dienstleistungen gemäß Abschnitt 5 dieser AGB führen, sofern sie von IMANI akzeptiert werden, zu einer Verlängerung der vereinbarten Lieferfrist, die dem Kunden von IMANI mitgeteilt wird.
6.3
IMANI liefert die Produkte auf dem kostengünstigsten Versandweg. Jegliche Kosten im Zusammenhang mit alternativen Transportmethoden oder Expresslieferungen gehen ausschließlich zu Lasten des Kunden. Auf besonderen Wunsch des Kunden und nach Bestätigung der Kostenübernahme wird die Lieferung auf Kosten des Kunden gegen die von ihm angegebenen Risiken versichert, soweit dies für IMANI zu angemessenen Kosten möglich ist.
6.4
Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, liefert IMANI die Produkte ab Werk (EXW) IMANI (Incoterms 2020).
6.5
Für den Fall, dass der Kunde die Produkte nicht innerhalb einer Frist von vierzehn Tagen aus den Räumlichkeiten von IMANI abholt oder die Annahme der Produkte verweigert, behält sich IMANI das Recht vor, die Produkte auf Kosten und Risiko des Kunden zu lagern. IMANI kann außerdem die Erstattung der Fracht- und Bearbeitungskosten verlangen. Wenn die Verzögerung bei der Abholung der Produkte mehr als vierzehn Tage ab dem Datum der Benachrichtigung des Kunden über deren Verfügbarkeit beträgt, behält sich IMANI das Recht vor, den Vertrag zu kündigen, die Produkte erneut zu verkaufen und eine Entschädigung für die Differenz zwischen dem ursprünglich mit dem Kunden vereinbarten Preis und dem Wiederverkaufspreis zu verlangen.
6.6
Teillieferungen sind zulässig. Liefertermine gelten als eingehalten, wenn die Produkte zum vereinbarten Termin an den Spediteur übergeben werden oder wenn IMANI dem Kunden mitteilt, dass die Produkte versandbereit sind.
6.7
Wird IMANI von ihrem Lieferanten endgültig nicht beliefert, ohne dass IMANI ein Verschulden trifft, behält sich IMANI vor, ganz oder teilweise vom Vertrag mit dem Kunden zurückzutreten. IMANI wird den Kunden über die Nichtbelieferung informieren und, soweit zulässig, anbieten, ihre Ansprüche gegen den Lieferanten an den Kunden abzutreten.
7. Verpflichtungen des Kunden
7.1
Der Kunde soll:
7.1.1
mit IMANI in allen Angelegenheiten, die den Vertrag betreffen, zusammenzuarbeiten; und
7.1.2
IMANI alle Informationen und Materialien zur Verfügung zu stellen, die IMANI im Zusammenhang mit dem Vertrag vernünftigerweise verlangen kann, und sicherstellen, dass diese Informationen in allen wesentlichen Punkten vollständig und richtig sind.
7.2
Wenn der Kunde die Erfüllung der Verpflichtungen seitens IMANI durch eine Handlung oder Unterlassung verhindert oder verzögert oder der Kunde es versäumt, eine ihm obliegende relevante Verpflichtung zu erfüllen (Kundenverzug): (a) haftet IMANI nicht für Kosten oder Verluste, die dem Kunden direkt oder indirekt durch das Versäumnis oder die Verzögerung der Erfüllung einer der Verpflichtungen von IMANI entstanden sind, und (b) muss der Kunde IMANI auf schriftliche Aufforderung hin alle Kosten oder Verluste erstatten, die IMANI direkt oder indirekt durch das Versäumnis des Kunden entstanden sind.
7.3
Der Kunde hat unverzüglich nach Erhalt der Produkte zu prüfen, ob die Produkte der bestellten Stückzahl und dem bestellten Typ entsprechen und ob äußerlich erkennbare Mängel vorhanden sind. Zeigt sich bei dieser Prüfung ein Mangel, so hat der Kunde IMANI unverzüglich zu benachrichtigen. Unterbleibt eine solche Anzeige, gelten die Produkte als vom Kunden genehmigt, es sei denn, der Mangel war bei der Prüfung nicht erkennbar. Später entdeckte Mängel sind IMANI ebenfalls unverzüglich mitzuteilen; andernfalls gelten die Produkte im Hinblick auf den entdeckten Mangel als vom Kunden akzeptiert.
7.4
Der Kunde wird die Produkte vor ihrem Einsatz umfassend auf ihre Eignung für den vorgesehenen Einsatz prüfen. Der Kunde verpflichtet sich ferner, vor der Auslieferung seiner eigenen Produkte an seine Kunden Funktionstests durchzuführen. Dies gilt auch für Software und andere ergänzende Liefergegenstände, die von IMANI im Rahmen der Gewährleistung oder eines Wartungsvertrages kostenlos zur Verfügung gestellt werden.
7.5
Der Kunde ist dafür verantwortlich, angemessene Vorkehrungen für den Fall zu treffen, dass IMANI die Produkte und Dienstleistungen ganz oder teilweise nicht erbringen kann. Diese Vorkehrungen können Maßnahmen wie eine regelmäßige Datensicherung, Fehlerdiagnose, regelmäßige Überprüfung der Ergebnisse und eine Notfallplanung umfassen.
8. Eigentumsübergang
8.1
Das Eigentum an den Produkten geht mit der vollständigen und fristgerechten Begleichung aller Rechnungen aus der jeweiligen Auftragsbestätigung auf den Kunden über.
8.2
Während des Zeitraums, in dem IMANI sich das Eigentum an den Produkten vorbehält (im Folgenden "Eigentumsvorbehaltsfrist"), muss der Kunde die Produkte mit der gebotenen Sorgfalt behandeln. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, die Produkte auf eigene Kosten gegen Risiken wie Feuer, Wasserschäden und Diebstahl zu versichern, und zwar in Höhe des Wiederbeschaffungswertes der Produkte. Der Kunde verpflichtet sich außerdem, IMANI etwaige Ersatzansprüche aus dieser Versicherung abzutreten. IMANI nimmt die Abtretung hiermit an. Ist eine solche Abtretung nicht zulässig, weist der Kunde den Versicherer unwiderruflich an, die Entschädigung direkt an IMANI zu zahlen. Weitergehende Ansprüche von IMANI bleiben hiervon unberührt. Der Kunde wird IMANI auf Verlangen einen Nachweis für den bestehenden Versicherungsschutz vorlegen.
8.3
Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts darf der Kunde die Produkte nur im Rahmen des normalen Geschäftsverkehrs verkaufen.
8.3.1
Der Kunde tritt hiermit alle Forderungen aus der Weiterveräußerung der Produkte mit allen Nebenrechten an IMANI ab, und zwar gleichgültig, ob die Produkte ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft werden. IMANI nimmt die Abtretung hiermit an. Für den Fall, dass die Abtretung unzulässig sein sollte, weist der Kunde den Drittschuldner unwiderruflich an, etwaige Vergütungen direkt an IMANI zu zahlen.
8.3.2
Der Kunde wird ermächtigt, die an IMANI abgetretenen Forderungen treuhänderisch für IMANI einzuziehen, wobei IMANI das Recht hat, diese Ermächtigung zu widerrufen. Die vom Kunden im Auftrag von IMANI eingezogenen Beträge sind unverzüglich an IMANI abzuführen. IMANI kann die Einziehungsermächtigung und das Recht des Kunden zur Weiterveräußerung widerrufen, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber IMANI nicht nachkommt, in Zahlungsverzug gerät, seine Zahlungen einstellt oder wenn über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet wird.
8.3.3
Eine Weiterveräußerung der Forderungen bedarf der vorherigen Zustimmung von IMANI. Mit der Anzeige der Abtretung an den Drittschuldner erlischt die Einziehungsermächtigung des Kunden.
8.3.4
Im Falle des Widerrufs der Einziehungsermächtigung kann IMANI verlangen, dass der Kunde die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt.
8.3.5
Werden die Forderungen des Kunden aus der Weiterveräußerung in ein Kontokorrent aufgenommen, so tritt der Kunde hiermit seine Forderung aus diesem Kontokorrent gegenüber seinem Abnehmer an IMANI ab. Die Abtretung erstreckt sich auf den für die weiterveräußerten Produkte vereinbarten Kaufpreis einschließlich Umsatzsteuer während der Dauer des Eigentumsvorbehalts.
8.4
Der Kunde darf die Produkte nicht als Sicherheit verwenden, verpfänden oder sonstige Handlungen vornehmen, die das Eigentumsrecht von IMANI gefährden. Bei Pfändungen oder sonstigen Zugriffen Dritter auf die Produkte hat der Kunde IMANI unverzüglich schriftlich unter Angabe aller notwendigen Einzelheiten zu benachrichtigen. Der Kunde wird den Dritten auf das Eigentumsrecht von IMANI hinweisen und mit IMANI bei den Maßnahmen zum Schutz der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte zusammenarbeiten. Der Kunde trägt alle Kosten, die mit der Aufhebung der Pfändung und der Rücknahme der Produkte verbunden sind, es sei denn, diese Kosten können von dem Dritten eingezogen werden.
8.5
Macht IMANI seine Ansprüche gemäß Abschnitt 8.3 dieser AGB geltend, hat der Kunde IMANI unverzüglich Zugang zu den Vorbehaltsprodukten zu gewähren, IMANI eine aktualisierte Preisliste der bestehenden Vorbehaltsprodukte zu übersenden, die Produkte auszusondern und sie auf Verlangen von IMANI an IMANI zurückzusenden.
8.6
Die Verarbeitung der Produkte während der Dauer des Eigentumsvorbehalts erfolgt durch den Kunden stets im Auftrag von IMANI. Das Anwartschaftsrecht des Kunden an den unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkten setzt sich an dem verarbeiteten Produkt fort. Werden die Produkte mit anderen, IMANI nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, verbunden oder vermischt, so erwirbt IMANI das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der gelieferten Ware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Der Kunde verwahrt die neuen Sachen für IMANI. Für die durch Verarbeitung oder Umbildung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte.
8.7
Auf Verlangen des Kunden wird IMANI die ihr zustehenden Sicherheiten freigeben, soweit ihr Wert die Forderungen von IMANI aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden nach Abzug banküblicher Skonti um mehr als 10% übersteigt. Maßgebend für die Bewertung ist der Rechnungswert der Produkte während der Dauer des Eigentumsvorbehalts und der Nennwert der Forderungen.
8.8
Wenn Produkte in Rechtsordnungen geliefert werden, in denen die Eigentumsvorbehaltsregelung gemäß diesem Abschnitt 8 der AGB nicht die gleiche Sicherheit bietet wie in Deutschland, gewährt der Kunde IMANI ein entsprechendes Sicherungsrecht. Soweit hierfür zusätzliche Erklärungen oder Handlungen erforderlich sind, wird der Kunde diese abgeben und vornehmen. Der Kunde wirkt an allen Maßnahmen mit, die für die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit dieser Sicherungsrechte erforderlich sind.
9. Preis, Zahlung und Verpackung
9.1
Alle in der jeweiligen Auftragsbestätigung genannten Preise sind Nettopreise und verstehen sich ab Werk (EXW) (Incoterms 2020), zuzüglich etwaiger Reisekosten, Spesen, Verpackung, Versand und ggf. Transportversicherung.
9.2
Der Kunde verpflichtet sich, IMANI für die im Rahmen dieses Vertrages geschuldeten Produkte und Dienstleistungen den in der Auftragsbestätigung genannten oder festgelegten Preis zu zahlen. Im Fall von Änderungen gemäß Ziffer 5.2 verpflichtet sich der Kunde die entsprechend erhöhten Preise und Zuschläge zu bezahlen.
9.3
Sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, sind alle Zahlungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu leisten. Bei Banküberweisungen gilt die Zahlung als erfolgt, wenn der Rechnungsbetrag auf dem Konto von IMANI gutgeschrieben wird.
9.4
Alle Preise sind in Euro angegeben und zahlbar. Falls der Kunde die Zahlung in einer Fremdwährung leistet, trägt er ab dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses das Risiko eines eventuellen Verfalls des Wechselkurses der Fremdwährung gegenüber dem Euro.
9.5
Die Preise verstehen sich zuzüglich aller einschlägigen Umsatz-, Mehrwertsteuer oder sonstigen Steuern oder Abgaben. Der Kunde muss alle derartigen Abgaben und Steuern bezahlen.
9.6
Wenn der Kunde die fällige Rechnung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ganz oder teilweise begleicht, ist IMANI berechtigt, die noch ausstehenden Lieferungen auszusetzen und nach einer Mahnung den Auftrag aufgrund des Verschuldens des Kunden, entsprechend Abschnitt 17 der vorliegenden AGB zu stornieren.
9.7
Auf alle Zahlungen, die der Kunde nicht bis zum Fälligkeitsdatum erhält, werden Zinsen in Höhe von neun (9) Prozentpunkten über dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Basiszinssatz ab dem Tag der Fälligkeit bis zum Tag der Zahlung fällig (ausgenommen sind Gebühren, die unter Beachtung der Grundsätze von Treu und Glauben strittig sind). Alle Inkassokosten, einschließlich aller Rechts- und Anwaltskosten, die IMANI für die Eintreibung fälliger Beträge entstehen, gehen zu Lasten des säumigen Kunden und werden von diesem beglichen.
9.8
Der Kunde kann nur mit Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Außer im Rahmen des § 354a HGB darf der Kunde Ansprüche aus dem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung seitens IMANI, die nicht unbillig verweigert werden darf, an Dritte abtreten. Dem Kunden stehen Zurückbehaltungsrechte und die Einrede des nicht erfüllten Vertrages nur im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses zu.
9.9
Treten nach Vertragsschluss unvorhersehbare tarifliche Lohnerhöhungen oder Preisänderungen von Vorlieferanten ein, die erst nach Vertragsschluss wirksam werden, ist IMANI berechtigt, die Produkt- und Leistungspreise entsprechend anzupassen, sofern dies zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbar war.
9.10
Wenn IMANI zu irgendeinem Zeitpunkt und nach eigenem Ermessen der Ansicht ist, dass die Fähigkeit des Kunden, Rechnungen pünktlich zu begleichen, gefährdet ist, behält sich IMANI das Recht vor, Garantien und/oder besondere Zahlungsbedingungen zu verlangen. Außerdem behält sich IMANI das Recht vor, die Ausführung ausstehender Aufträge auszusetzen.
9.11
IMANI ist für die Verpackung der Produkte für den Transport verantwortlich, der Kunde trägt jeweils die Kosten. IMANI stellt sicher, dass die Verpackung den Industriestandards entspricht und in einer Weise ausgeführt wird, die optimale Bedingungen für den Transport der Produkte gewährleistet.
10. Beschränkungen der Nutzung
10.1
Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, sind die Produkte und Dienstleistungen von IMANI nicht für den Einsatz in lebenserhaltenden oder lebensunterstützenden Geräten und Systemen, in kerntechnischen Anlagen, militärischen Anwendungen, in der Luft- und Raumfahrt oder in anderen Szenarien bestimmt, in denen ein Produktversagen nach vernünftigem Ermessen das Leben gefährden oder erhebliche Folgeschäden verursachen könnte.
10.2
Wenn der Kunde gegen die Bestimmungen in Abschnitt 10.1 dieser AGB verstößt, handelt er auf eigenes Risiko und auf eigene Verantwortung. Vorbehaltlich der Bestimmungen in Abschnitt 15 dieser AGB stellt der Kunde hiermit IMANI und den jeweiligen Hersteller, auf erstes Anfordern vollständig von jeglicher Haftung frei, die sich aus der Verwendung der Produkte in solchen Zusammenhängen ergibt, einschließlich der Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung.
11. Broschüren, technische Informationen und Dokumentation
11.1
In Übereinstimmung mit Abschnitt 3.5 dieser AGB dienen die in Katalogen, Broschüren, technischen Datenblättern, Montageanleitungen oder anderen Unterlagen von IMANI enthaltenen Informationen und Eigenschaften nur zu Informationszwecken und sind unter keinen Umständen als verbindliche Angebote zu verstehen.
11.2
Bei Lieferung der Produkte stellt IMANI ohne zusätzliche Kosten alle erforderlichen Unterlagen, einschließlich Handbücher, Berichte, Betriebsanweisungen, Spezifikationen und Programm-/Systemdokumentation zur Verfügung, die für die Verwendung, die Wartung und den Betrieb der Produkte erforderlich sind.
12. Garantie
12.1
Vorbehaltlich des Abschnitts 7.3 dieser AGB können gelieferte Produkte während der Gewährleistungsfrist von zwölf (12) Monaten vom Kunden zurückgewiesen und zurückgeschickt werden, wenn sie sich als fehlerhaft, mangelhaft oder nicht konform mit den in der jeweiligen Auftragsbestätigung festgelegten Produktspezifikationen erweisen.
12.2
Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Datum der Rechnungsstellung für die jeweiligen Produkte und Dienstleistungen.
12.3
Während der Garantiezeit repariert IMANI nach eigenem Ermessen auf eigene Kosten die Produkte oder ersetzt sie durch neue Produkte, die frei von Mängeln sind. Die Reparatur und der Ersatz werden unverzüglich nach Aufforderung durchgeführt.
12.4
Mit Ausnahme der Garantie für die technischen Eigenschaften und Spezifikationen der Produkte und Dienstleistungen gemäß der jeweiligen Auftragsbestätigung übernimmt IMANI keine Garantie für die Leistung oder das Ergebnis der Produkte und Dienstleistungen in Verbindung oder in Kombination mit anderen Produkten oder bei deren Installation oder Befestigung auf anderen Produkten oder als Teil eines Systems.
12.5
Die IMANI-Garantie bezieht sich ausschließlich auf die von IMANI gelieferten Produkte und Dienstleistungen und gilt ausschließlich für Kunden von IMANI.
12.6
Um die Garantie in Anspruch zu nehmen, muss der Kunde IMANI innerhalb der oben genannten Garantiezeit schriftlich über die angeblich an den Produkten festgestellten Mängel informieren und Nachweise für den/ die Mängel erbringen.
12.7
Der Kunde muss die Überprüfung und Begutachtung von Mängeln erleichtern.
12.8
Die von IMANI gewährte Garantie deckt keine Mängel ab, die auf folgende Ursachen zurückzuführen sind:
12.8.1
jede Montage oder Installation oder Verwendung der Produkte, die nicht den von IMANI herausgegebenen Anweisungen oder Spezifikationen (Dokumentation, Betriebs- und Montageanleitungen, besondere Empfehlungen usw.) oder anerkannten Normen und Standards entspricht,
12.82
ungewöhnlicher Gebrauch/ Einsatz der Produkte, mangelhafte oder ungeeignete Wartung, Fahrlässigkeit beim Gebrauch/ Einsatz oder ein anderer Gebrauch/ Einsatz als der, für den die Produkte bestimmt sind,
12.8.3
vom Kunden gelieferte Materialien (oder vom Kunden auferlegte Konstruktionen) oder die Wartung oder Instandhaltung der Produkte seitens nicht ausdrücklich von IMANI autorisierten Dritten;
12.8.4
höhere Gewalt sowie Mängel und deren Folgen, die auf normalen Verschleiß des Produkts zurückzuführen sind; oder
12.8.5
ein Nicht-IMANI-Produkt, das gemeinsam mit einem IMANI-Produkt verwendet, mit einem IMANI-Produkt zusammengebaut oder in ein IMANI-Produkt integriert wird (es sei denn, IMANI hat dies ausdrücklich genehmigt).
12.9
Im Rahmen der Garantie durchgeführte Reparaturen oder Ersatzleistungen verlängern die ursprüngliche Garantiezeit nicht. Der Kunde ist verpflichtet, alle innerhalb der Garantiezeit ausgetauschten Teile an IMANI zurückzusenden und diese als Eigentum von IMANI zu behandeln.
12.10
Entstehen IMANI aufgrund von Änderungen oder unsachgemäßem Betrieb ihrer Produkte und Dienstleistungen durch den Kunden zusätzliche Kosten, kann IMANI die Erstattung dieser Kosten verlangen. IMANI kann Aufwendungsersatz auch dann verlangen, wenn kein Mangel vorliegt, wobei die Beweislast beim Auftraggeber liegt. § 254 BGB gilt entsprechend. Erhöhen sich die zum Zwecke der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, wie z.B. Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, so trägt IMANI diese Kosten nicht, soweit die Erhöhung darauf beruht, dass der Kunde das Produkt an einen anderen Ort als die vereinbarte Lieferadresse verbracht hat, es sei denn, die Verbringung entspricht dem vertragsgemäßen und bestimmungsgemäßen Gebrauch. Personal- und Sachkosten, die der Kunde wegen des Mangels der Produkte und Leistungen von IMANI geltend macht, werden auf Selbstkostenbasis berechnet.
13. Beschränkung der Haftung
13.1
Vorbehaltlich der in den folgenden Abschnitten enthaltenen Bestimmungen 13.2 bis 13.8 haftet IMANI, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von IMANI, ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen verursacht wurden.
13.2
Die Haftung für Schäden, die durch grob fahrlässiges Verhalten sonstiger Erfüllungsgehilfen verursacht werden, ist auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen eines Vertrages wie dem vorliegenden typischerweise gerechnet werden muss.
13.3
IMANI haftet für Schäden, die durch ein weder vorsätzliches noch grob fahrlässiges Verhalten von IMANI, ihren gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, nur, wenn eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Im Falle der Verletzung einer Kardinalpflicht gilt die Haftungsbeschränkung gemäß Ziffer 10.2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
13.4
IMANI übernimmt keine Beschaffungsgewährleistung oder -Risiko, es sei denn, IMANI hat ausdrücklich und schriftlich eine im Einzelfall als solche bezeichnete Beschaffungsgewährleistung oder -Risiko übernommen.
13.5
Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von IMANI, ihrer gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten sowie bei Vorsatz sonstiger Erfüllungsgehilfen sowie bei Schäden aus der Verletzung einer Garantie oder aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit gelten anstelle der jeweils vereinbarten Verjährungsfristen für Mängelansprüche die gesetzlichen Verjährungsfristen für Mängelansprüche.
13.6
Soweit die Haftung von IMANI nach den vorstehenden Ziffern 13.1 bis 13.7 ausgeschlossen ist, gilt dies auch zugunsten der Mitarbeiter von IMANI, sofern der Kunde diesen gegenüber Ansprüche geltend macht.
13.7
Eine etwaige Haftung von IMANI für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
14. Verjährung
14.1
Die Verjährungsfrist wird wie folgt festgelegt:
14.1.1
Ansprüche auf Rückzahlung des Kaufpreises, aus Rücktritt oder Minderung verjähren in einem Jahr ab Zurverfügungstellung der Produkte. Beruhen diese Ansprüche jedoch auf innerhalb der Verjährungsfrist gerügten Mängeln, verjähren sie frühestens drei Monate nach der wirksamen Erklärung des Rücktritts oder der Minderung.
14.1.2
Sonstige Ansprüche aus Sachmängeln verjähren innerhalb eines Jahres ab Zurverfügungstellung der Produkte.
14.1.3
Ansprüche aus Rechtsmängeln verjähren innerhalb eines Jahres ab Zurverfügungstellung der Produkte. Handelt es sich bei dem Rechtsmangel um dingliche Rechte eines Dritten, gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
14.1.4
Ansprüche auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verjähren in zwei Jahren ab dem Zeitpunkt, in dem der Kunde von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen.
14.2
Die Verjährung tritt spätestens mit Ablauf der gesetzlichen Höchstfristen ein (§ 199 Abs. 3, Abs. 4 BGB).
14.3
Vorbehaltlich der Bestimmungen von Abschnitt 13 dieser AGB gelten für Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche wegen Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Garantie, Arglist sowie bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit und bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz stets die gesetzlichen Verjährungsfristen.
15. Unentschuldbare Verzögerungen (Höhere Gewalt)
Keine der Vertragsparteien haftet gegenüber der anderen für Verzögerungen oder Ausfälle, die auf Handlungen oder Ereignisse zurückzuführen sind, die sich ihrer Kontrolle entziehen und die sie nicht zu vertreten haben. Solche entschuldbaren Verzögerungen oder Ausfälle können unter anderem durch Krieg (einschließlich der Vorbereitungszeit), Pandemien, Aufruhr, Rebellionen, unfallbedingte Explosionen, Überschwemmungen, Stürme, höhere Gewalt und ähnliche Ereignisse verursacht werden. Die Ausführung von Aufträgen, etc. wird unverzüglich fortgesetzt, sobald das entsprechende Ereignis (höhere Gewalt) wegfällt. IMANI haftet nicht für Schäden, die allein durch ein Ereignis höherer Gewalt verursacht werden.
16. Beendigung
16.1
Beendigung aufgrund erheblicher Vertragsverletzung
16.1.1
Verletzt eine Vertragspartei eine ihrer Verpflichtungen aus den AGB oder der Auftragsbestätigung wesentlich, so hat die andere Vertragspartei die säumige Vertragspartei schriftlich unter Angabe einer angemessenen Frist zu benachrichtigen, innerhalb derer die säumige Vertragspartei die Verletzung zu beheben hat.
16.1.2
Sollte die eingetretene Vertragsverletzung nach Ablauf der in der vorgenannten Mitteilung genannten angemessenen Frist nicht behoben sein, ist die andere Partei berechtigt, den Vertrag durch schriftliche Mitteilung an die säumige Partei zu kündigen, wobei das Datum dieser schriftlichen Mitteilung der Kündigungstermin ist.
16.2
Beendigung aufgrund besonderer Umstände
Eine Vertragspartei hat das Recht, den Vertrag jederzeit durch schriftliche Mitteilung an die andere Vertragspartei fristlos zu kündigen, wenn:
16.2.1
ein Konkurs- oder Vergleichsverfahren gegen die andere Partei eingeleitet wird, ein Konkursverwalter zur Kontrolle des Vermögens der anderen Partei bestellt wird oder ein Liquidationsbeschluss gegen die andere Partei ergeht; oder
16.2.2
sich die Finanzlage der anderen Partei so weit verschlechtert, dass nach Ansicht der Partei die Fähigkeit der anderen Partei, ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag angemessen zu erfüllen, gefährdet ist.
17. Export
17.1
Die Produkte von IMANI sind für den Verbleib in dem mit dem Kunden vereinbarten Lieferland bestimmt. Die Wiederausfuhr von Produkten kann eine zusätzliche Genehmigung erfordern. Die Produkte unterliegen insbesondere den deutschen, EU- und amerikanischen Exportkontroll- und Embargobestimmungen. Der Kunde ist dafür verantwortlich, sich selbständig über diese Vorschriften bei den zuständigen Behörden zu informieren. IMANI übernimmt keine Haftung für die Rechtmäßigkeit und Eignung des Exports.
17.2
Der Kunde ist dafür verantwortlich, vor dem Export der Produkte die erforderlichen Genehmigungen der zuständigen Außenhandelsbehörden einzuholen. Jede Weiterlieferung von Produkten durch den Kunden an Dritte, mit oder ohne Wissen von IMANI, erfordert die zeitgleiche Übertragung und Übernahme der jeweiligen Exportbedingungen. Der Kunde haftet gegenüber IMANI für die ordnungsgemäße Einhaltung dieser Bedingungen.
18. EG-Einfuhr-Mehrwertsteuer
18.1
Hat der Kunde seinen Sitz außerhalb Deutschlands, hat er die Einfuhrumsatzsteuerbestimmungen der Europäischen Union einzuhalten. Dazu gehört, dass er IMANI seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer mitteilt und ggf. unaufgefordert aktualisiert. Der Kunde hat IMANI auf Verlangen die erforderlichen Auskünfte über seine Unternehmereigenschaft, die Verwendung und den Transport der gelieferten Produkte sowie über etwaige statistische Meldepflichten zu erteilen.
18.2
Der Kunde erstattet IMANI Auslagen und Kosten, die durch unterlassene oder unzureichende Angaben zur Einfuhrumsatzsteuer entstanden sind.
18.3
IMANI haftet nicht für die Folgen, die sich aus den Angaben des Kunden zur Einfuhrumsatzsteuer oder den damit verbundenen Daten ergeben, es sei denn, IMANI handelt grob fahrlässig oder vorsätzlich. IMANI ist nicht verpflichtet, die Angaben des Kunden zur Einfuhrumsatzsteuer zu überprüfen.
19. Datenschutz
Wenn und soweit IMANI im Zusammenhang mit der Bereitstellung der Produkte und Dienstleistungen personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden und/oder Dritter verarbeiten muss, schließen IMANI und der Kunde einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 Abs. 3 DS-GVO ab.
20. Vertraulichkeit
20.1
Die Parteien erkennen an, dass vertrauliche Informationen gegenseitig offengelegt werden können.
20.2
Die Parteien vereinbaren, vertrauliche Informationen nur für den alleinigen Zweck der Erörterung, Vorbereitung, Durchführung oder Abwicklung des Vertrags zu verwenden und diese vertraulichen Informationen ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei weder direkt noch indirekt an Dritte weiterzugeben.
20.3
Die Beschränkungen der Nutzung oder Offenlegung vertraulicher Informationen gelten nicht für Informationen, die:
20.3.1
vor dem Erhalt durch die empfangende Vertragspartei öffentlich zugänglich waren oder sich bereits im Besitz der empfangenden Vertragspartei, aufgrund einer anderen Quelle als der offenlegenden Vertragspartei befanden, oder
20.3.2
öffentlich zugänglich werden, nachdem die empfangende Vertragspartei diese erhalten hat, es sei denn, dies ist die Folge eines Verstoßes der empfangenden Vertragspartei gegen ihre Verpflichtungen aus diesem Vertrag, oder
20.3.3
von der empfangenden Vertragspartei eigenständig entwickelt werden und diese eigenständige Entwicklung zweifelsfrei nachgewiesen werden kann, oder
20.3.4
eine Partei aufgrund gesetzlicher oder verwaltungsrechtlicher Vorschriften oder aufgrund einer unanfechtbaren gerichtlichen Entscheidung zur Offenlegung verpflichtet ist und die empfangende Vertragspartei diese Verpflichtung der offenlegenden Vertragspartei unverzüglich mitteilt und den Umfang der Offenlegung so weit wie möglich beschränkt; die empfangende Vertragspartei wird die vertrauliche Behandlung der vertraulichen Informationen durch das Gericht oder die Behörden nach besten Kräften sicherstellen.
20.4
Jede Vertragspartei verpflichtet sich, die vertraulichen Informationen mit angemessener Sorgfalt zu schützen, um die Offenlegung dieser vertraulichen Informationen gegenüber Dritten zu verhindern.
21. Geistiges Eigentum
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Produkte urheberrechtlich geschützte Informationen und Materialien enthalten, die Eigentum von IMANI oder von IMANIs Partnern (d.h. Herstellern der Produkte) sind und durch die geltenden Gesetze zum Schutz des geistigen Eigentums und andere Gesetze geschützt sind. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, diese urheberrechtlich geschützten Informationen oder Materialien in keiner Weise zu nutzen, außer für die Nutzung der Produkte in Übereinstimmung mit diesen AGB und der entsprechenden Auftragsbestätigung.
22. Verhältnis der Parteien zueinander
IMANI und der Kunde sind unabhängige Vertragsparteien. Nichts in diesen AGB macht eine der Parteien zum Agenten oder gesetzlichen Vertreter der anderen, noch gewährt es einer der Parteien die Befugnis, eine Verpflichtung im Namen oder im Auftrag der anderen Partei zu übernehmen oder zu schaffen.
23. Abtretung
23.1
Sofern nicht ausdrücklich in diesem Vertrag gestattet, darf der Kunde ohne vorherige schriftliche Zustimmung von IMANI keine seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag abtreten. IMANI ist berechtigt, ihre Rechte und Pflichten abzutreten.
23.2
Soweit IMANI Verpflichtungen an Dritte abtritt, bleibt IMANI in vollem Umfang für ihre vertraglichen Verpflichtungen und für alle Handlungen oder Unterlassungen ihrer Bevollmächtigten oder Vertreter verantwortlich.
24. Korrespondenz
24.1
Alle Mitteilungen, Anfragen, Verzichtserklärungen, Zustimmungen oder Genehmigungen sind schriftlich in deutscher Sprache an die in der Auftragsbestätigung angegebene Adresse des Empfängers zu senden oder an eine andere Adresse, die der Empfänger durch eine Mitteilung gemäß dieser Klausel angeben kann. Jede derartige Mitteilung, Anfrage, Verzichtserklärung, Zustimmung oder Genehmigung kann persönlich, per vorausbezahltem Einschreiben, per Fax oder per E-Mail zugestellt werden und gilt als ordnungsgemäß abgegeben oder erteilt:
24.1.1
durch persönliche Zustellung - zum Zeitpunkt der Zustellung;
24.1.2
per Einschreiben mit Rückschein - zum Zeitpunkt des Empfangs;
24.1.3
per E-Mail - am nächsten Werktag nach Versand.
24.2
Die Vertragsparteien teilen der anderen Partei jede Änderung der Kontaktdaten innerhalb von drei (3) Arbeitstagen nach der Änderung mit.
25. Gesamte Vereinbarung
Diese AGB bilden zusammen mit der jeweiligen Auftragsbestätigung sowie allen Anhängen und Anlagen die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien und ersetzen alle früheren oder gleichzeitigen Vereinbarungen und Absprachen zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand.
26. Schriftform
Änderungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und der Unterzeichnung durch beide Parteien. Ein vertraglicher Verzicht auf diese Klausel bedarf ebenfalls der Schriftform und der Unterzeichnung durch beide Parteien.
27. Geltendes Recht
Auf diese AGB und die Auftragsbestätigung sowie auf alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB und der Auftragsbestätigung ergeben, findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
28. Streitbeilegung und Gerichtsbarkeit
28.1
Die Vertragsparteien bemühen sich nach besten Kräften, Streitigkeiten im Rahmen dieses Abkommens durch Verhandlungen in gutem Glauben beizulegen. Jede Vertragspartei muss der anderen Vertragspartei Streitigkeiten schriftlich mitteilen. Jede Streitigkeit, die nicht innerhalb von fünfundvierzig (45) Kalendertagen nach Erhalt einer solchen Mitteilung (oder einer anderen von den Vertragsparteien vereinbarten Frist) beigelegt werden kann, kann den Gerichten in München, Deutschland, vorgelegt werden.
28.2
Für alle Streitigkeiten, Ansprüche oder Rechtsstreitigkeiten, die sich aus diesen AGB und/oder der Auftragsbestätigung einschließlich ihres Zustandekommens ergeben oder in irgendeiner Weise damit zusammenhängen, sind ausschließlich die Gerichte in München, Deutschland, zuständig.
29. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, wird die Gültigkeit, Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB davon nicht berührt. Anstelle der ungültigen, unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige gültige, wirksame und durchführbare Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der ungültigen, unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung in Bezug auf Gegenstand, Umfang, Zeit, Ort und Geltungsbereich am ehesten entspricht. Das Vorstehende gilt entsprechend für etwaige Lücken in diesen AGB.